Pädagogische Fachberatung für Kinder­ta­ges­ein­rich­tungen und Kinder­ta­gespflege

Pädagogische Fachberatung unterstützt Kindertages­ein­richtungen und Kindertagespflege bei der Qualitäts­entwicklung. Für diese komplexen fachlichen Aufgaben qualifiziert die Zusatzqua­lifikation „Pädagogischen Fachberatung für Kindertages­ein­richtungen und Kindertagespflege in Schleswig-Holstein“. Sie wird unter der Leitung von Prof. Dr. Sylvia Kägi (Fachhochschule Kiel) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung am Forschungs- und Entwicklungszentrum der Fachhochschule Kiel GmbH (FuE-Zentrum FH Kiel GmbH) angeboten.

Aufgaben von pädagogischer Fachberatung in Kindertages­ein­richtungen und Kindertagespflege

Pädagogische Fachberatungen unterstützen Leitungen und Träger von Kitas sowie Kindertagespfle­gepersonen bei der Qualitäts­sicherung und -steuerung.

Dazu gehören u.a. folgende Aufgaben:

  • fachliche Beratung der Kindertages­ein­richtungen in Bezug auf Erziehung, Bildung und Betreuung;
  • fachliche und organisati­onsbezogene Beratung der Trägerorga­nisationen;
  • Unterstützung und Begleitung der Qualitäts­ent­wick­lungsprozesse in den Kindertages­ein­richtungen (Qualitäts­management);
  • Beratung zur Entwicklung, Weiterschreibung und Umsetzung der pädagogischen Konzeption der Kindertages­ein­richtungen (als Bestandteil von Qualitäts­sicherung);
  • Beratung bei Finanzierungsfragen;
  • Unterstützung bei Fragen der Organisati­ons­entwicklung, u.a. bei Fragen des Personalma­nagements (z.B. im Hinblick auf multiprofessionelle Teams, Leistungs­ver­einbarungen, Mitarbeiterführung etc.);
  • Konfliktberatung für unterschiedliche Akteurinnen und Akteure im Feld der Kindertages­einrichtung (z.B. Träger, Leitung, Team, Erziehungs­be­rechtigte);
  • Unterstützung einer sozialrau­m­o­ri­entierten Arbeit (Netzwerkarbeit).

Für die Kindertagespflege erweitert sich das Aufgabenspektrum, um folgende Aufgaben:

  • pädagogische Beratung von Erziehungs­be­rechtigten und Tagespfle­gepersonen, „um eigenes Handeln zu reflektieren, Verhalten zu hinterfragen und
  • Innovationen und Veränderungen herbeizuführen“ (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend 2009, S. 19);
  • rechtliche und organisatorische Beratung (z.B. Ordnungsrecht, Heimaufsicht oder Sozialver­si­che­rungsrecht);
  • Einwirkung auf die pädagogische Arbeit von geringqua­li­fiziertem Personal;
  • Vermittlung zwischen Eltern und Kindertagespfle­gepersonen (auch Konfliktberatung).

Gefördertes Projekt:

Dieses Projekt wird gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein